Rechtsanwalt Architektenrecht Aschaffenburg

Architektenrecht - fundiert und aktuell

Rechtsstreitigkeiten im Architektenrecht betrifft vor allem Honorarforderungen des Architekten, sowie Haftungsfragen bezüglich architektischer Planungsfehler oder Bauüberwachungsfehler. Oft verschwimmt die Grenze zwischen Leistungen des Architekten, die im Rahmen der Kundenakquise getätigt wurden und Leistungen, die tatsächlich Gegenstand des abgeschlossenen Architektenvertrags sind.

Architekten können für Planungsfehler an einem Bauwerk verantwortlich gemacht werden. Schadensersatzansprüche des Bauherren sind die Folge. Problematisch dabei ist, dass Baumängel oft erst Jahre nach der Fertigstellung festgestellt werden. Dabei muss geprüft werden,  ob ein Planungsfehler des Architekten vorliegt oder ob der Bau mangelhaft ausgeführt wurde. Auch ist zu prüfen, ob bereits eine Verjährung vorliegt. Bei schuldhaften Planungsfehlern muss der Architekt Schadensersatz leisten – auch eine Honorarminderung ist möglich.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie baubegleitend und in vertragsrechtlichen Angelegenheiten, wie beispielsweise bei der Ausarbeitung des Architektenvertrages, Pflichten des Architekten und Rechtsfolgen der Kündigung des Architektenvertrages. Daneben begleiten wir Architekten bei der Erstellung und Überprüfung von Architekten- und Arbeitsgemeinschaftsverträgen, als auch bei der Durchsetzung und Sicherung von Honoraransprüchen gemäß HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).


Typische Bereiche mit Regelungsbedarf im Architektenrecht:

•    Baubegleitende Beratung
•    Durchsetzung und Abwehr von Nachtragsforderungen
•    Durchsetzung und Abwehr von Vertragskündigungen
•    Baubehinderungsanzeigen
•    Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüche
•    Führung von Bauprozessen
•    Prüfung von Architektenverträgen
•    Durchsetzung und Abwehr von Haftungsansprüchen des Architekten
•    Widerspruchsverfahren

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Thomas Hofmann

Rechtsanwalt Thomas Hofmann

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht