Rechtsanwalt Privates Baurecht Aschaffenburg

Baurecht – das Recht als Fundament

Der Hausbau oder Kauf eines schlüsselfertigen Objekts gehört für die meisten Menschen nicht nur zu den größten finanziellen Herausforderungen, sondern bringt diese mitunter auch psychisch an die Grenzen der Belastbarkeit, wenn sich Baufortschritt oder Qualität des Ergebnisses nicht so entwickeln, wie ursprünglich vereinbart. Daraus entwickeln sich in Folge immer wieder Probleme, die sich bei rechtzeitiger Beratung oft bereits im Keim ersticken lassen. Hier ist fundierter juristischer Rat unbedingt erforderlich.

Im Bereich des Baurechts unterstützen wir sämtliche Bereiche des Bauvertragsrechts. Dazu gehören insbesondere die Vergütung, Nachträge nach BGB und VOB/B, Bauinsolvenz, Bauzeitenstörungen, Abnahme, Mängelhaftung nach BGB und VOB/B.

Darüber hinaus beraten wir unsere Mandanten im Architekten- und Ingenieurvertragsrecht. Dazu gehören insbesondere auch die Honorare der Architekten und Ingenieure sowie deren Haftung.

Typische Bereiche mit Regelungsbedarf im Baurecht
  • Zivilrecht im Zusammenhang mit dem Bau
  • Bauvertrag
  • Bauträgervertrag
  • Bauprozess
  • Beweissicherungsverfahren
  • Grundeigentum
  • Nachbarrecht
  • Werkvertrag zum Bauvorhaben
  • Bauplanungsrecht
  • Bauordnungsrecht
  • Gewährleistung
  • Architektenrecht




Das Rechtsgebiet Privates Baurecht betreuen bei uns:

Rechtsanwalt Rainer Sporowski

Tätigkeitsschwerpunkte:
Privates Baurecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Thomas Hofmann

Tätigkeitsschwerpunkte:
Privates Baurecht, Arbeitsrecht, Internetrecht

email:

Rechtsanwalt Michael Pfeffer

Tätigkeitsschwerpunkte:
Vertragsrecht, Insolvenzrecht/ Insolvenzverfahren, Privates Baurecht, Straßenverkehrsrecht, Strafrecht

email: