Rechtsanwalt Strafrecht Aschaffenburg

Strafrecht – den Anwalt konsultieren, bevor es zu spät ist

Im Strafrecht beraten und vertreten wir Sie in unserer Kanzlei in Aschaffenburg, allen Belangen. Wenn ein Strafverfahren eingeleitet wird, stellt sich diese Situation für den Beschuldigten häufig als sehr belastend bzw. u.U. sogar als existenzbedrohend dar. Dies gilt nicht selten gleichsam für die Angehörigen des Beschuldigten, insbesondere dann, wenn Untersuchungshaft angeordnet wird.

Bei Einleitung eines Strafverfahrens machen Beschuldigte aufgrund des Ausnahmecharakters der Situation sowie mangels besseren Wissens häufig Fehler, die sich später nicht oder nur schwer korrigieren lassen. Lassen Sie sich deshalb, wenn Sie selbst betroffen sind, möglichst bereits in der ersten Vernehmung durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft durch einen Rechtsanwalt vertreten. Zumeist werden bereits im Ermittlungsverfahren die Weichen für den Ausgang des Strafverfahrens gestellt!

Durch Einschaltung eines Rechtsanwalts lassen sich Folgen des Strafverfahrens regelmäßig erheblich mildern. So ist beispielsweise statistisch belegt, dass die frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers die Dauer von Zwangsmaßnahmen (z.B. Untersuchungshaft) verkürzt und im Falle einer Verurteilung das Strafmaß vermindert.

Grundsätzlich sollten Sie bei jedem drohenden Strafverfahren berücksichtigen:
Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich und machen Sie ohne Rücksprache mit uns keine Angaben zur Sache.

Wir unterstützen Sie in folgenden Gebieten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts:

  • Kapitalverbrechen (Tötungsdelikte und andere Gewaltkriminalität)
  • Wirtschaftsstrafsachen
  • Jugendstrafsachen
  • Steuerstrafsachen
  • Betäubungsmittelstrafsachen
  • Sexualstrafsachen
  • Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten
  • Revisionen in Strafsachen

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