Rechtsanwalt Bankrecht Aschaffenburg

Bankrecht – fachliche Beratung ist häufig unumgänglich

Im Bankrecht und im Kapitalmarktrecht berät und vertritt unsere Rechtsanwaltskanzlei in Aschaffenburg Sie in allen Bereichen. Wir vertreten sowohl Banken als auch Privatpersonen.

Im Bankrecht gibt es eine breite Palette möglicher Auseinandersetzungen. Dazu gehören beispielsweise: Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anlageprodukten, Erstattungen aufgrund von fehlerhaften Zinsanpassungen variabler Darlehen, Beendigung von Darlehensverträgen, Inanspruchnahmen aus Grundschulden usw.

Auch soweit es um die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft, Durchführung eines Sicherheitentauschs oder um eine Sicherheitenfreigabe geht, sollte stets der Rat eines Rechtsanwalts eingeholt werden, da dem Laien hier sehr leicht Fehler unterlaufen können, die im Nachhinein schwer oder gar nicht mehr zu korrigieren sind.

Ebenfalls bietet unsere Kanzlei beratende Unterstützung im Bereich der Kombinationsfinanzierung von Immobilien über Lebensversicherungen und Bausparverträge an.

Mit besonderer Sensibilität und als Sondergebiet behandeln wir die Beratung über wirtschaftliche Lösungen und problematische Kreditverhältnisse.

Wir betreuen unsere Mandanten schwerpunktmäßig im Bankrecht in folgenden Bereichen:

  • Schadensersatz
  • Kapitalmarktrecht
  • Baufinanzierung
  • Darlehen
  • Verbraucherkredite
  • Bürgschaften
  • Grundschulden
  • Hypotheken
  • SCHUFA

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Dr. Franz-Josef Hansen

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