Rechtsanwalt Handelsrecht Aschaffenburg
Handelsrecht / Das Recht des Kaufmanns – eine Sonderform des Zivilrechts
Das Handelsrecht wird auch als das "Sonderprivatrecht für Kaufleute" bezeichnet. Es kann grundsätzlich bereits dann Anwendung finden, sofern nur eine der bei einem Vertragsschluss beteiligten Parteien Kaufmann im Sinne des Gesetzes ist.
Das Handelsrecht steht nicht losgelöst als eigenes Recht in unserer Rechtsordnung. Es enthält vielmehr ergänzende Vorschriften zu den allgemeinen sowie besonderen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Das Handelsrecht wird insbesondere durch die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) geregelt. Dieses berücksichtigt die besonderen Bedürfnisse des kaufmännischen Rechtsverkehrs und ist von einer besonderen Eigenverantwortung der am Rechtsverkehr teilnehmenden Subjekte geprägt. So finden sich im Handelsgesetzbuch beispielsweise Regelungen zu Vertragsstrafen oder zur Formfreiheit bei bestimmten Rechtsgeschäften. Daneben gibt es z.B. Vorschriften, die einen Entgeltsanspruch begründen, selbst wenn ein Entgelt zwischen den Parteien nicht explizit vereinbart wurde.
Als Rechtsanwalt im Handelsrecht unterstützen wir Sie beispielsweise in diesen Bereichen:
- Handelsfirma
- Kaufmann
- Handelskauf
- Prokura, Handlungsvollmacht und Scheinvollmacht
- Kommissionsgeschäft
- Frachtgeschäft
- Speditionsgeschäft
- Lagergeschäft
- Handelsregister und Rechtsscheinhaftung
- Handelsvertreter
- AGB - allgemeine Geschäftsbedingungen
- Versicherungsvertrag
- Rechnungslegung/Bilanzrecht
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